2. August 2022
Einhaltung der Sanktionen
Liebe Geschäftspartner,
mit diesem Schreiben möchten wir Sie darüber informieren, dass die EA Elektro-Automatik Produkte weitgehend von den EU-Sanktionen gegen Russland betroffen sein können und insbesondere unter Anhang XVI der VO (EU) Nr. 833/2014, Art. 3f Abs. 1 VO und Anhang XXIII der VO (EU) Nr. 833/2014, Art. 3k Abs. 1 VO, fallen. Somit kann es verboten sein, unsere Produkte unmittelbar oder mittelbar nach Russland oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen. Gleiches gilt für Belarus gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2006.
Nicht nur die EA Elektro-Automatik Gruppe, sondern jedes Unternehmen welches EA Elektro-Automatik Produkte vertreibt, unterliegt möglicherweise den vorgenannten Sanktionen. Dieses Schreiben soll Sie und Ihr Unternehmen davor bewahren, gegen die vorgenannten Sanktionen zu verstoßen und sich damit erheblichen rechtlichen Konsequenzen auszusetzen. Bitte stellen Sie daher sicher, dass von Ihnen keine EA Elektro-Automatik Produkte nach Russland, Belarus oder in die von Russland besetzten Gebiete geliefert werden.
Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass nicht nur die direkte Lieferung nach Russland/ Belarus, sondern auch die Lieferung über Drittländer, insbesondere über sogenannte Nicht-EU-Länder wie die Republik Armenien, die Republik Kasachstan und die Kirgisische Republik verboten sein kann. Eine solche Lieferung kann als Umgehung der bestehenden Sanktionen angesehen werden und ist in gleichem Maße sanktionsbewehrt.
Bitte informieren Sie auch Ihre Kunden über die weitreichenden Sanktionen, die für EA Elektro-Automatik – Produkte bestehen. Gerne können Sie das herunterladbare Anschreiben verwenden.
Bitte beachten Sie, dass EA Elektro-Automatik keine Haftung für etwaige Folgen übernimmt, wenn Sie oder Ihr Unternehmen die oben genannten Sanktionen nicht einhalten.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung und freuen uns auf eine weiterhin gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.